Entsorgung Christbaum
Stellen Sie Ihren ausgedienten Christbaum zusammen mit dem Hauskehricht bereit.
Bis zum Freitag, 24. Januar 2025 wird Ihr Baum ohne Zusatzkosten (keine SUIBR!-Gebührenmarken notwendig) bei der regulären Kehricht-/Sperrgutsammlung mitgenommen.