Gemeinderat
Der Gemeinderat ist insbesondere zuständig für den Vollzug der ihm durch das übergeordnete Recht übertragenen Aufgaben sowie für die Vertretung der Gemeinde nach aussen. Er vollzieht die Gemeindebeschlüsse und besorgt sämtliche Gemeindeangelegenheiten, vor allem des Gemeindehaushaltes, soweit dafür nicht die Gemeindeversammlung zuständig ist oder die Beschlussfassung an der Urne erfolgt.
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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