Adressänderung innerhalb der Gemeinde
Sie ziehen innerhalb der Gemeinde um?
Schweizer Staatsangehörige
Bitte melden Sie uns die Adressänderung per Telefon, E-Mail, eUmzug oder persönlich am Schalter.
Wir benötigen von Ihnen folgende Angaben:
- Datum der Adressänderung
- Neue Adresse
- Wohnpartner / Untermieter
- Anzahl Zimmer der Wohnung
- Evt. Vormieter und Eigentümer der Wohnung
Wehrdienstpflichtige haben sich zudem innert 14 Tagen beim Kreiskommando Nidwalden, Wilstrasse 1, 6370 Oberdorf, unter Vorlage des Dienstbüchleins, umzumelden.
Zivilschutzpflichtige haben sich zudem beim Amt für Bevölkerungsschutz Nidwalden, Wilstrasse 1, 6370 Oberdorf, unter Vorlage des Dienstbüchleins, umzumelden.
Die Adressänderung ist in unserer Gemeinde gratis.
Ausländische Staatsangehörige
Wenn Sie einem ausländischen Staat angehören, melden Sie sich bitte bei der kantonalen Verwaltung, Abteilung Migration, Kreuzstrasse 2, 6370 Stans. Ausländische Staatsangehörige können die Online-Plattform eUmzug nicht nutzen.
Zugehörige Objekte
Name |
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Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste | 041 632 65 65 | info@hergiswil.ch |