Prämienverbilligung Krankenkasse
Die Krankenversicherer erheben ihre Prämien ohne Rücksicht auf das Einkommen oder das Vermögen der Versicherten. Dies kann zu einer grossen finanziellen Belastung führen. Die Prämienverbilligung soll bei den in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen lebenden Personen die Belastung durch die Prämien der obligatorischen Krankenversicherung vermindern.
Der Antrag auf Prämienverbilligung muss bis Ende April eingereicht werden. Später eingereichte Gesuche werden nicht berücksichtigt.
Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Webseite der Ausgleichskasse Nidwalden.
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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AHV-Zweigstelle | 041 632 65 65 | info@hergiswil.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Zentrale Dienste | 041 632 65 65 | info@hergiswil.ch |