Erbenbescheinigung
Mit der Erbenbescheinigung kann beim Grundbuchamt auch der Eigentumsübergang auf die Erben eingetragen werden.
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Teilungsamt | 041 632 65 51 | tonja.gander@hergiswil.ch |