Nachlassinventar
Zu diesem Zweck setzt sich das Gemeindesteueramt mit den Hinterbliebenen in Verbindung.
Vorhandene Letztwillige Verfügungen, Testamente sowie Ehe- und Erbverträge sind unverzüglich nach dem Todesfall im Original und ungeöffnet dem Teilungsamt einzureichen, damit sie den gesetzlichen und allenfalls eingesetzte Erben eröffnet werden können.
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Steuern | 041 632 65 70 | steuern@hergiswil.ch |