Die Abteilung Migration vollzieht das Ausländerrecht des Bundes und ist zuständig, wenn ausländische Personen in Nidwalden leben möchten. Sie erteilt Kurzaufenthalts-, Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligungen und ist Einwohnerkontrolle der im Kanton Nidwalden wohnhaften Ausländerinnen und Ausländer.
 

Generelle Informationen

Neuanmeldungen müssen innert 14 Tagen nach erfolgter Einreise in die Schweiz bzw. in den Kanton bei der Migration Nidwalden erfolgen.

Adressänderungen sowie Zivilstandsänderungen müssen innert 14 Tagen bei der Migration Nidwalden gemeldet werden.

Grundsätzlich ist eine persönliche Vorsprache am Schalter der Migration von allen volljährigen Personen notwendig.

Dem entsprechenden Merkblatt können Sie die notwendigen Informationen insbesondere die erforderlichen Unterlagen entnehmen. Die Merkblätter sind nicht abschliessend, d.h. die Migration behält sich vor, je nach Fall, weitere Unterlagen einzufordern. Eine Auflistung der Merkblätter finden Sie hier (Dokumente). 

Weiterführende Informationen finden Sie auch unter www.sem.admin.ch