Handlungsfähigkeitszeugnis
Wenn Sie sich im Verkehr mit Banken oder Behörde über Ihre Handlungsfähigkeit ausweisen müssen, benötigen Sie ein Handlungsfähigkeitszeugnis.
Im Zeugnis wird Ihnen Ihre Handlungsfähigkeit nach Art. 13 ZGB bestätigt.
Sie können das Zeugnis bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde in Stans beziehen. Bitte nehmen Sie einen Ausweis mit.
Bei Fragen melden Sie sich direkt an die KESB NW, Stansstaderstrasse 54, Postfach 1251, 6371 Stans, 041 618 76 40 / kesb@nw.ch