Die Gemeindeversammlung ist das oberste Organ der Gemeinde. Jährlich finden zwei ordentliche Gemeindeversammlungen statt. Das Hauptgeschäft der Frühjahrsgemeindeversammlung bildet die Verabschiedung der Jahresrechnung, während bei der Herbstgemeindeversammlung über den Voranschlag und den Gemeindesteuerfuss des kommenden Jahres entschieden wird. Die Gemeindeversammlung findet in der Regel im Loppersaal im Schulhaus Grossmatt, Hergiswil, statt und wird durch den Gemeindepräsidenten geleitet.

Kontakt

Marta Stocker, Gemeindeschreiberin
marta.stocker@hergiswil.ch

Aufgaben

Die Gemeindeversammlung hat gemäss Art. 35 Gemeindegesetz und Art. 2-4 Gemeindeordnung folgende Befugnisse:

  • die Festsetzung des Gemeindesteuerfusses
  • die Beschlüsse über Ausgaben und finanzielle Verfügungen, welche die Finanzkompetenzen des administrativen Rates übersteigen
  • die Festsetzung des jährlichen Voranschlages
  • die Genehmigung der Gemeinderechnung und die Entgegennahme des Rechenschaftsberichtes
  • die Festlegung der Entschädigungen an die Mitglieder der Gemeindebehörden und Kommissionen
  • die Beschlussfassung über den Beitritt zu Gemeindeverbänden und über einen allfälligen Austritt
  • die Erteilung und Zusicherung des Gemeindebürgerrechts
  • alle weitern Geschäfte, die durch die Gesetzgebung oder durch Beschluss des administrativen Rates der Gemeindeversammlung zugewiesen werden.

Voraussetzungen

Zu den Versammlungen sind alle stimmberechtigten Einwohner von Hergiswil eingeladen.

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Datum Sitzung

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