Baugesuche / Gesuche online einsehen
Baugesuche
Die Baugesuchsunterlagen liegen gemäss Art. 147 Abs. 1 PBG während 20 Tagen zur öffentlichen Einsicht in der Gemeindeverwaltung (Abteilung Bau, Seestrasse 65) auf. Öffentlich-rechtliche Einwendungen sind während dieser Frist schriftlich, mit Begründung und Anträgen sowie im Doppel beim Gemeinderat einzureichen (Art. 147 Abs. 2 PBG).
Die Baugesuche können informell an dieser Stelle digital eingesehen werden. Diese Publikation erfolgt jedoch ohne Gewähr und hat keinerlei Rechtswirkung, das Amtsblatt gilt als rechtlich verbindliches Publikationsorgan.
Bauherrschaft / Gesuchsteller: Keiser Immobilien AG
Baugesuch: Neubau Mehrfamilienhaus (Ersatzbaute), Brisenweg 1, Parzelle 87
Dieses Baugesuch liegt auf der Gemeindeverwaltung zur öffentlichen Einsichtnahme auf.
Wasserbauprojekt
In Anwendung von Art. 49 des Gesetzes über die Gewässer (Gewässergesetz; GewG, NG 631.1) liegt nachfolgendes Wasserbauprojekt ab dem 22. April 2025 während 20 Tagen in der Gemeindeverwaltung Hergiswil, Abteilung Bau, öffentlich auf. Einwendungen gegen dieses Wasserbauprojekt sind während der Auflagefrist schriftlich, begründet und mit Anträgen beim Gemeinderat Hergiswil einzureichen (Art. 49 Abs. 3 GewG). Über die Einwendungen entscheidet der Gemeinderat (Art. 51 Abs. 1 GewG).
Bauherrschaft: Politische Gemeinde Hergiswil
Gesuch: Hochwasserschutzprojekt Steinibach, Ertüchtigung der Ufermauer mit Sicherungsmassnahmen an der Montanastrasse, Abschnitt Althuserbrücke bis Autobahn A2
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Bau | 041 632 65 60 | bau@hergiswil.ch |