16. Juli 2024

Ab August 2024 gilt in der Zentralschweiz für immatrikulierte Schiffe eine Schiffsmelde- und -reinigungspflicht. 

Ein Gewässerwechsel mit einem Schiff muss vorab über eine Plattform gemeldet und das Schiff fachgerecht gereinigt werden. Diese Massnahmen schützen unsere Gewässer vor der Einschleppung von unerwünschten invasiven Tieren und Pflanzen.

Die kantonsübergreifende elektronische Meldeplattform steht ab dem 7. August 2024 zur Verfügung auf https://umwelt-zentralschweiz.ch/schiffsreinigungspflicht.

Auf der Webseite erhalten Sie schon jetzt weitere Informationen zur Schiffsmelde- und -reinigungspflicht. 

Zugehörige Objekte

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Plakat Schiffsmelde und -reinigungspflicht (PDF, 777.42 kB) Download 0 Plakat Schiffsmelde und -reinigungspflicht
Schiffsmelde- und -reinigungspflicht Selbstdeklaration (PDF, 1.33 MB) Download 1 Schiffsmelde- und -reinigungspflicht Selbstdeklaration